Kinderschutzkonzept

Kinderschutz geht uns alle an!

Wir sehen als christliche Einrichtung jeden Menschen als gewolltes Geschöpf Gottes mit all seinen Stärken und Schwächen, aber wir sehen auch in jedem Menschen seine Verletzungsmacht und seine Verletzungsoffenheit. Deshalb übernehmen wir als Einrichtung Verantwortung für den Schutz der uns anvertrauten Kinder. Dieser Schutz beinhaltet den Schutz vor grenzüberschreitendem Verhalten und Übergriffen, vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt.

Dies gilt sowohl innerhalb der Einrichtung zwischen Erwachsenen und Kindern, zwischen Kindern untereinander, als auch im persönlichen Umfeld des Kindes. Auf der Grundlage des biblisch-christlichen Menschenbildes, das alle Lebewesen als liebenswerte Geschöpfe Gottes annimmt, pflegen wir einen wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander.

Wir wissen um die Möglichkeit, dass bei dem Zusammentreffen von Menschen und dem Umgang miteinander, neben den Chancen auf Begegnung und Wachstum, auch das Risiko für Verletzungen und Fehler besteht. Diese dürfen, wenn sie geschehen sind, nicht verschwiegen werden. Dies gilt sowohl im Umgang mit und unter den Kindern, im Umgang von Mitarbeitenden untereinander, aber auch mit den Eltern und dem Träger. In allen Bereich kann es zu Grenzüberschreitungen kommen.

Wir unterstützen aktiv den Umgang mit Beschwerden und Fehlern, da nach unserem christlichen Verständnis im menschlichen Dasein Unvollkommenheit dazugehört. Nur gemeinsam können wir es schaffen, den uns anvertrauten Kindern ein Leben in Geborgenheit und wertschätzendem Miteinander zu ermöglichen und die Einrichtung als Schutzraum für die gewaltfreie Bildung und Entwicklung der Kinder zu erhalten.

Das Kinderschutzkonzept umfasst daher Maßnahmen und Regelungen zum präventiven und zum intervenierenden Kinderschutz.

Präventiven Kinderschutz:

Präventiver Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen in den Bereichen Personalauswahl und Personalentwicklung, der Organisationsentwicklung und der pädagogischen Prävention.

Intervenierenden Kinderschutz:

Der intervenierende Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen aus den Bereichen der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdung vom ersten Hinweis bis hin zur Bewertung und Dokumentation. Das gesamte Vorgehen ist in Prozessbeschreibungen festhalten und bietet so den Rahmen zu einem guten und sicheren Handeln. Darüber hinaus sind im intervenierenden Kinderschutz auch die Maßnahmen und Prozesse zu Rehabilitation, Aufarbeitung und der Qualitätssicherung enthalten.

Fort-und Weiterbildung und regelmäßige Unterweisung:

Alle Mitarbeitenden der Einrichtung werden regelmäßig im Kinderschutz unterwiesen. Drüber hinaus nimmt eine Fachkraft am Wiesbadener Fachstandart „Kinderschutz“ teil. Alle Mitarbeitenden haben die Möglichkeit an Fortbildungen zum Thema Kinderschutz teilzunehmen.